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ALOHRA
Familienbad Rastatt
Leopoldring 8
76437 Rastatt

Telefon: 07222 / 773 - 444

Zum Kontaktformular

Preise

Das Formular zur möglichen Kontaktnachverfolgung bitte ausfüllen, ausdrucken und an der Kasse abgeben. Alternativ stehen Ihnen vor Ort auch Formulare zum Ausfüllen zur Verfügung. Online-Reservierungen von Eintrittskarten sind nicht mehr erforderlich. Einlass für Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.

 

 

Eintrittspreise

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren
Tageskarte4,00Euro
Zehnerkarte 32,00Euro
Dreißigerkarte80,00Euro
Saisonkarte Mai-Sept.70,00Euro
Jahreskarte (ab Kauf 12 Monate)170,00Euro
Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche unter 16 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (ab GdB 50)*
Tageskarte2,00Euro
Zehnerkarte 16,00Euro
Dreißigerkarte40,00Euro
Saisonkarte Mai-Sept.35,00Euro
Jahreskarte (ab Kauf 12 Monate)85,00Euro

Entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

Landes-Familienpass
Inhaber bezahlen die Hälfte der vorgenannten Eintrittspreise für Tageskarten.
Der Familienpass ist vorzulegen.
Familienkarten
Kleinfamilien-Tageskarte (1 Erw., ab 1 Ki.)5,00Euro
Tageskarte (2 Erw., ab 2 Ki.)8,50Euro
Saisonkarte Mai-Sept. (1 Erw., ab 2 Ki.)130,00Euro
Frühschwimmen
Badezeit Mi & Fr. 6.30 bis 8.00 Uhr3,00Euro

 

 

 

Letzter Einlass 60 Minuten vor Badeschluss.

 

Alle Karten (Ausnahme Sauna und Tageskarten) gelten auch im Familienfreibad NATURA.

Tageskarten haben nur am Lösungstag Gültigkeit und berechtigen zum einmalig Eintritt. Zehner-/Dreißigerkarten gelten ab Kaufdatum längstens 24 Monate. Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit am Ende der Badesaison. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistungen sein. In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt und verlieren ihre Gültigkeit.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.

Mit dem Betreten des Bades erkennt der Badegast die Haus-und Badeordnung als bindend an.

Schulsport:
Bei der Durchführung von Schulsport in Begleitung eines Lehrers wird für die
SchülerInnen von Schulen in städtischer Trägerschaft kein Eintritt erhoben.
Die entsprechenden Entgelte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen
verwaltungsintern verrechnet.
Die Entgelte für den Besuch der SchülerInnen von Schulen in nicht städtischer
Trägerschaft werden vom jeweiligen Schulträger angefordert.

*Begleitpersonen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen B haben freien Eintritt.

(gültig ab 19. September 2020, Änderungen vorbehalten)